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3. Mose 43. Mo 4

1 Und der HERR H3068 redete H1696 zu H413 Mose H4872 und sprach H559:1: 2 Rede H1696 zu H413 den Kindern H1121 Israel H3478 und sprich H559:1: Wenn H3588 jemand H5315 aus (H7684) Versehen H7684 sündigt H2398 gegen irgendeines H3605 der Verbote H4687 des HERRN H3068, die H834 nicht H3808 getan H6213 werden sollen, und irgendeines H259 von ihnen H2007 tut H6213 3 wenn H518 der gesalbte H4899 Priester H3548 sündigt H2398 nach einem Vergehen H819 des Volkes H5971a, so soll er für seine Sünde H2403, die H834 er begangen H2398 hat, dem HERRN H3068 einen jungen H1121+H1241 Stier H6499 ohne H8549 Fehl H8549 darbringen H7126 zum Sündopfer H2403. 4 Und er soll den Stier H6499 an H413 den Eingang H6607 des Zeltes H168 der Zusammenkunft H4150 vor H6440 den HERRN H3068 bringen H935 und seine Hand H3027 auf H5921 den Kopf H7218 des Stieres H6499 legen H5564 und den Stier H6499 schlachten H7819:1 vor H6440 dem HERRN H3068. 5 Und der gesalbte H4899 Priester H3548 nehme H3947 vom Blut H1818 des Stieres H6499 und bringe H935 es in H413 das Zelt H168 der Zusammenkunft H4150; 6 und der Priester H3548 tauche H2881 seinen Finger H676 in das Blut H1818 und sprenge H5137 von H4480 dem Blut H1818 siebenmal H6471+H7651 vor H6440 dem HERRN H3068 gegen H6440 den Vorhang H6532 des Heiligtums H6944 hin. 7 Und der Priester H3548 tue H5414 von H4480 dem Blut H1818 an H5921 die Hörner H7161 des Altars H4196 des wohlriechenden H5561 Räucherwerks H7004, der H834 im Zelt H168 der Zusammenkunft H4150 ist, vor H6440 dem HERRN H3068; und alles H3605 Blut H1818 des Stieres H6499 soll er an H413 den Fuß H3247 des Brandopferaltars H4196+H5930 gießen H8210, der H834 am Eingang H6607 des Zeltes H168 der Zusammenkunft H4150 ist. 8 Und alles H3605 Fett H2459 vom Stier H6499 des Sündopfers H2403 soll er von H4480 ihm (H4480) abheben H7311: das Fett H2459, das das Eingeweide H7130 bedeckt H3680, und alles H3605 Fett H2459, das H834 am H5921 Eingeweide H7130 ist, 9 und die beiden H8147 Nieren H3629 und das Fett H2459, das H834 an H5921 ihnen, das H834 an H5921 den Lenden H3689:1 ist, und das Netz H3508 über H5921 der Leber H3516, samt H5921b den Nieren H3629 soll er es abtrennen H5493, 10 so H834 wie (H834) es abgehoben H7311 wird vom Rind H1241 des Friedensopfers H2077+H8002; und der Priester H3548 soll es auf H5921 dem Brandopferaltar H4196+H5930 räuchern H6999. 11 Und die Haut H5785 des Stieres H6499 und all H3605 sein Fleisch H1320 samt H5921 seinem Kopf H7218 und seinen Beinen H3767 und seinem Eingeweide H7130 und seinem Mist H6569: 12 Den ganzen H3605 Stier H6499 soll erc hinausbringen H3318 außerhalb H2351 des Lagers H4264 an H413 einen reinen H2889 Ort H4725, zum H413 Schutthaufen H8211 der Fettasche H1880, und soll ihn auf H5921 Holzscheiten H6086 mit Feuer H784 verbrennen H8313; auf H5921 dem H834 Schutthaufen H8211 der Fettasche H1880 soll er verbrannt H8313 werden.

13 Und wenn H518 die ganze H3605 Gemeinde H5712 Israel H3478 aus (H7686) Versehen H7686 sündigt (H7686), und die Sache H1697 ist verborgen H5956 vor den Augen H5869 der Versammlung H6951, und sie tun H6213 eines H259 von allen H3605 Verboten H4687 des HERRN H3068, die H834 nicht H3808 getan H6213 werden sollen, und verschulden H816 sich, 14 und die Sünde H2403 wird bekannt H3045, die H834 sie dagegen H5921 begangen H2398 haben, so soll die Versammlung H6951 einen jungen H1121+H1241 Stier H6499 darbringen H7126 zum Sündopfer H2403 und ihn vor H6440 das Zelt H168 der Zusammenkunft H4150 bringen H935. 15 Und die Ältesten H2205 der Gemeinde H5712 sollen ihre Hände H3027 auf (H5564) den Kopf H7218 des Stieres H6499 legen H5564 vor dem HERRN H3068, und man soll den Stier H6499 vor H6440 dem HERRN H3068 schlachten H7819:1. 16 Und der gesalbte H4899 Priester H3548 bringe H935 vom Blut H1818 des Stieres H6499 in H413 das Zelt H168 der Zusammenkunft H4150, 17 und der Priester H3548 tauche H2881 seinen Finger H676 in H4480 das Blut H1818 und sprenge H5137 siebenmal H6471+H7651 vor H6440 dem HERRN H3068 gegen H6440 den Vorhang H6532 hin. 18 Und er tue H5414 von H4480 dem Blut H1818 an H5921 die Hörner H7161 des Altars H4196, der H834 vor H6440 dem HERRN H3068, der H834 im Zelt H168 der Zusammenkunft H4150 ist; und alles H3605 Blut H1818 soll er an H413 den Fuß H3247 des Brandopferaltars H4196+H5930 gießen H8210, der H834 am Eingang H6607 des Zeltes H168 der Zusammenkunft H4150 ist. 19 Und all H3605 sein Fett H2459 soll er von H4480 ihm (H4480) abheben H7311 und auf dem Altar H4196 räuchern H6999. 20 Und er soll mit dem Stier H6499 tun H6213, wie H834 er mit dem Stier H6499 des Sündopfers H2403 getan H6213 hat; so H3651:1 soll er damit tun H6213. Und so tue (H3722) der Priester H3548 Sühnung H3722 für H5921 sie, und es wird ihnen H1992 vergeben H5545 werden. 21 Und erc soll den Stier H6499 hinausbringen H3318 außerhalb H413+H2351 des Lagers H4264 und ihn verbrennen H8313, so H834 wie (H834) erc den ersten H7223 Stier H6499 verbrannt H8313 hat: Es ist ein Sündopfer H2403 der Versammlung H6951.

22 Wenn H834 ein Fürst H5387:1 sündigt H2398 und tut H6213 aus (H7684) Versehen H7684 eins H259 von allen H3605 Verboten H4687 des HERRN H3068, seines Gottes H430, die nicht H3808 getan H6213 werden sollen, und verschuldet H816 sich, 23 und seine Sünde H2403 ist ihm kundgetan H3045 worden, worin H834 er gesündigt H2398 hat, so soll er seine Opfergabe H7133 bringen H935, einen Ziegenbock H5795+H8163:1, ein Männchen H2145 ohne H8549 Fehl H8549. 24 Und er soll seine Hand H3027 auf H5921 den Kopf H7218 des Bockes H8163:1 legen H5564 und ihn schlachten H7819:1 an dem Ort H4725, wo H834 man das Brandopfer H5930 vor H6440 dem HERRN H3068 schlachtet H7819:1: Es H1931 ist ein Sündopfer H2403. 25 Und der Priester H3548 nehme H3947 vom Blut H1818 des Sündopfers H2403 mit seinem Finger H676 und tue H5414 es an H5921 die Hörner H7161 des Brandopferaltars H4196+H5930; und sein Blut H1818 soll er an H413 den Fuß H3247 des Brandopferaltars H4196+H5930 gießen H8210. 26 Und all H3605 sein Fett H2459 soll er auf dem Altar H4196 räuchern H6999, wie das Fett H2459 des Friedensopfers H2077+H8002. Und so tue (H3722) der Priester H3548 Sühnung H3722 für H5921 ihn (H5921) wegen seiner Sünde H2403, und es wird ihm vergeben H5545 werden.

27 Und wenn H518 jemand H5315 vom Volk H5971 des Landes H776d aus (H7684) Versehen H7684 sündigt H2398, indem er eins H259 von den Verboten H4687 des HERRN H3068 tut H6213, die H834 nicht H3808 getan H6213 werden sollen, und sich verschuldet H816, 28 und seine Sünde H2403 ist ihm kundgetan H3045 worden, die H834 er begangen H2398 hat, so soll er seine Opfergabe H7133 bringen H935, eine Ziege H5795+H8166 ohne H8549 Fehl H8549, ein Weibchen H5347, für H5921 seine Sünde H2403, die H834 er begangen H2398 hat. 29 Und er soll seine Hand H3027 auf H5921 den Kopf H7218 des Sündopfers H2403 legen H5564 und das Sündopfer H2403 schlachten H7819:1 an dem Ort H4725 des Brandopfers H5930. 30 Und der Priester H3548 nehme H3947 von seinem Blut H1818 mit seinem Finger H676 und tue H5414 es an H5921 die Hörner H7161 des Brandopferaltars H4196+H5930; und all H3605 sein Blut H1818 soll er an H413 den Fuß H3247 des Altars H4196 gießen H8210. 31 Und all H3605 sein Fett H2459 soll er abtrennen H5493, so H834 wie (H834) das Fett H2459 von H5921 dem Friedensopfer H2077+H8002 abgetrennt H5493 wird; und der Priester H3548 soll es auf dem Altar H4196 räuchern H6999 zum lieblichen H5207 Geruch H7381 dem HERRN H3068. Und so tue (H3722) der Priester H3548 Sühnung H3722 für H5921 ihn, und es wird ihm vergeben H5545 werden.

32 Und wenn H518 er ein Schaf H3532 bringt H935 als seine Opfergabe H7133 zum Sündopfer H2403, so soll es ein Weibchen H5347 ohne H8549 Fehl H8549 sein, das er bringt H935. 33 Und er soll seine Hand H3027 auf H5921 den Kopf H7218 des Sündopfers H2403 legen H5564 und es zum Sündopfer H2403 schlachten H7819:1 an dem Ort H4725, wo H834 man das Brandopfer H5930 schlachtet H7819:1. 34 Und der Priester H3548 nehme H3947 vom Blut H1818 des Sündopfers H2403 mit seinem Finger H676 und tue H5414 es an H5921 die Hörner H7161 des Brandopferaltars H4196+H5930; und all H3605 sein Blut H1818 soll er an H413 den Fuß H3247 des Altars H4196 gießen H8210. 35 Und all H3605 sein Fett H2459 soll er abtrennen H5493, so H834 wie (H834) das Fett H2459 des Schafes H3775 vom Friedensopfer H2077+H8002 abgetrennt H5493 wird; und der Priester H3548 soll es auf dem Altar H4196 räuchern H6999, aufe den Feueropfern H801 des HERRN H3068. Und so tue (H3722) der Priester H3548 Sühnung H3722 für H5921 ihn (H5921) wegen H5921 seiner Sünde H2403, die H834 er begangen H2398 hat, und es wird ihm vergeben H5545 werden.

Fußnoten

  1. A. ü. zur Verschuldung des Volkes.
  2. O. bei.
  3. O. man.
  4. D. h. vom Volk insgesamt.
  5. O. bei, o. mit.

Datenschutz

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An der Schlossfabrik 30
42499 Hückeswagen

Telefon: +49 (21 92) 92 10 – 0
Fax: +49 (21 92) 92 10 – 23
Mail: info@csv-verlag.de

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Der Datenschutzbeauftragte des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist:

Herr Christoph Larsen
DS Datenschutz Christoph Larsen
Nordring 35
51647 Gummersbach
Deutschland

Tel.: +49 22 61 56 09 20
E-Mail: datenschutz@csv-verlag.de

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  1. die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
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Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o. g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

7.4 Recht auf Löschung

7.4.1. Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  1. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
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  3. Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 EU-DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 EU-DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
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Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

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Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

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  2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

7.7 Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f EU-DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

7.8 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

7.9 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die EU-DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 EU-DSGVO.

8. Weitergabe der Daten an Dritte

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9. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich sind, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, denen unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c EU-DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d EU-DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Das berechtige Interesse unseres Unternehmens liegt in der Durchführung unserer Geschäftstätigkeit.

10. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden für die Dauer der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine routinemäßige Löschung der Daten, sofern nicht eine Erforderlichkeit für eine Vertragsanbahnung oder die Vertragserfüllung besteht.

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