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1. Korinther 71. Kor 7

1 Was aber G1161 das betrifft G4012, wovon G3739 ihr mir G3427 geschrieben G1125 habt, so ist es gut G2570 für einen Menschen G444, keine G3361 Frau G1135 zu berühren G680. 2 Aber G1161 um G1223 der G3588 Hurerei G4202a willen G1223 habe G2192 ein jeder G1538 seine G1438 eigene G1438 Frau G1135, und G2532 eine jede G1538 habe G2192 ihren G3588 eigenen G2398 Mann G435. 3 Der G3588 Mann G435 leiste G591 der G3588 Frau G1135 die G3588 eheliche Pflicht G3782, ebenso G3668 aber G1161 auch G2532 die G3588 Frau G1135 dem G3588 Mann G435. 4 Die G3588 Frau G1135 hat (G1850) nicht G3756 Macht G1850 über ihren G3588 eigenen G2398 Leib G4983, sondern G235 der G3588 Mann G435; ebenso G3668 aber G1161 hat (G1850) auch G2532 der G3588 Mann G435 nicht G3756 Macht G1850 über seinen G3588 eigenen G2398 Leib G4983, sondern G235 die G3588 Frau G1135. 5 Entzieht G650 euch einander G240 nicht G3361, es G1487 sei (G1487) denn (G1487) etwa G3385 nach G1537 Übereinkunft G4859 eine Zeit G2540 lang G4314, um G2443 zum G3588 Beten G4335 Muße G4980 zu haben (G4980)b; und G2532 kommt (G1909+G846) wieder G3825 zusammen G1909+G846, damit G3363 der G3588 Satan G4567 euch G5209 nicht G3363 versuche G3985 wegen G1223 eurer G5216 Unenthaltsamkeit G192. 6 Dies G5124 aber G1161 sage G3004 ich aus G2596 Nachsicht G4774, nicht G3756 befehlsweise G2596+G2003. 7 Ich wünschte G2309 aber G1161, alle G3956 Menschen G444 wären G1510 wie G5613 auch G2532 ich (G1683) selbst G1683; aber G235 jeder G1538 hat G2192 seine eigene G2398 Gnadengabe G5486 von G1537 Gott G2316, der G3588 eine G3303 so G3779, der G3588 andere G1161 so G3779.

8 Ich sage G3004 aber G1161 den G3588 Unverheirateten G22 und G2532 den G3588 Witwen G5503: Es ist gut G2570 für sie G846, wenn G1437 sie bleiben G3306 wie G5613 auch G2504 ich G2504. 9 Wenn G1487 sie sich (G1467) aber G1161 nicht G3756 enthalten G1467c können, so lasst sie heiraten G1060, denn G1063 es ist G1510 besser G2909 zu heiraten G1060, als G2228 entbrannt G4448 zu sein. 10 Den G3588 Verheirateten G1060 aber G1161 gebiete G3853 nicht G3756 ich G1473, sondern G235 der G3588 Herr G2962, dass eine Frau G1135 nicht G3361 vom G575 Mann G435 geschieden G5563 werde 11 (wenn G1437 sie aber G1161 auch G2532 geschieden G5563 ist, so bleibe G3306 sie unverheiratet G22 oder G2228 versöhne G2644 sich mit dem G3588 Mann G435) und G2532 dass ein Mann G435 seine Frau G1135 nicht G3361 entlasse G863.

12 Den G3588 Übrigen G3062 aber G1161 sage G3004 ich G1473, nicht G3756 der G3588 Herr G2962: Wenn G1487 ein G5100 Bruder G80 eine ungläubige G571 Frau G1135 hat G2192, und G2532 diese G3778 willigt G4909 ein (G4909), bei G3326 ihm G846 zu wohnen G3611, so entlasse G863 er sie G846 nicht G3361. 13 Und G2532 wenn G1487 eine ~(G5100) Frau G1135d einen ungläubigen G571 Mann G435 hat G2192, und G2532 dieser G3778 willigt G4909 ein (G4909), bei G3326 ihr G846 zu wohnen G3611, so entlasse G863 sie den G3588 Mann G435 nicht G3361. 14 Denn G1063 der G3588 ungläubige G571 Mann G435 ist geheiligt G37 durch ~(G1722) die ~(G3588)e Frau G1135, und G2532 die G3588 ungläubige G571 Frau G1135 ist geheiligt G37 durch ~(G1722) den ~(G3588)f Bruder G80; sonst G1893 wären G1510 ja G686 eure G5216 Kinder G5043 unrein G169, nun G3568 aber G1161 sind G1510 sie heilig G40. 15 Wenn G1487 aber G1161 der G3588 Ungläubige G571 sich (G5563) trennt G5563, so trenne G5563 er sich (G5563). Der G3588 Bruder G80 oder G2228 die G3588 Schwester G79 ist in G1722 solchen G5108 Fällen nicht G3756 gebunden G1402g; in G1722 Frieden G1515 aber G1161 hat uns G2248h Gott G2316 berufen G2564. 16 Denn G1063 was G5101 weißt G1492 du, Frau G1135, ob G1487 du den G3588 Mann G435 erretten G4982 wirst? Oder G2228 was G5101 weißt G1492 du, Mann G435, ob G1487 du die G3588 Frau G1135 erretten G4982 wirst?

17 Doch G1487+G3361 wie G5613 der G3588 Herr G2962 einem jeden G1538 zugeteilt G3307 hat, wie G5613 Gott G2316 einen jeden G1538 berufen G2564 hat, so G3779 wandle G4043 er; und G2532 so G3779 ordne G1299 ich es in G1722 allen G3956 Versammlungen G1577 an (G1299). 18 Ist jemand G5100 als Beschnittener G4059 berufen G2564 worden, so ziehe G1986 er keine G3361 Vorhaut; ist jemand G5100 als G1722 Unbeschnittener G203i berufen G2564 worden, so lasse er sich nicht G3361 beschneiden G4059. 19 Die G3588 Beschneidung G4061 ist G1510 nichts G3762, und G2532 das G3588 Unbeschnittensein G203i ist G1510 nichts G3762, sondern G235 das Halten G5084 der Gebote G1785 Gottes G2316. 20 Jeder G1538 bleibe G3306 in G1722 dem G3588 Stand ~(G2821)j, in G1722 dem er berufen G2564 worden ist. 21 Bist du als Sklave G1401 berufen G2564 worden, so lass es dich G4671 nicht G3361 kümmern G3199; wenn G1487 du aber G235 auch G2532 frei G1658 werden G1096 kannst G1410, so benutze G5530 es vielmehr G3123. 22 Denn G1063 der G3588 als Sklave G1401 im G1722 Herrn G2962 Berufene G2564 ist G1510 ein Freigelassener G558 des Herrn G2962; ebenso G3668 ist G1510 der G3588 als Freier G1658 Berufene G2564 ein Sklave G1401 Christi G5547. 23 Ihr seid (G59) um einen Preis G5092 erkauft G59 worden; werdet G1096 nicht G3361 Sklaven G1401 von Menschen G444. 24 Jeder G1538, worin G1722+G3588 er berufen G2564 worden ist, Brüder G80, darin G1722+G5129 bleibe G3306 er bei G3844 Gott G2316.

25 Was aber G1161 die G3588 Jungfrauen G3933 betrifft G4012, so habe G2192 ich kein G3756 Gebot G2003 des Herrn G2962; ich gebe G1325 aber G1161 eine Meinung G1106 als G5613 einer, der vom G5259 Herrn G2962 begnadigt G1653 worden istk, treu G4103l zu sein G1510. 26 Ich meine G3543 nun G3767, dass dies G5124 gut G2570 ist G5225 der G3588 gegenwärtigen G1764 Not G318 wegen G1223, dass G3754 es für einen Menschen G444 gut G2570 ist, so G3588+G3779 zu sein G1510m. 27 Bist du an (G1210) eine Frau G1135 gebunden G1210, so suche G2212 nicht G3361 frei G3080 zu werden (G3080); bist du frei G3089 von G575 einer Frau G1135, so suche G2212 keine G3361 Frau G1135. 28 Wenn G1437 du aber G1161 auch G2532 heiratest G1060, so hast du nicht G3756 gesündigt G264; und G2532 wenn G1437 die G3588 Jungfrau G3933 heiratet G1060, so hat sie nicht G3756 gesündigt G264; solche G5108 werden aber G1161 Trübsal G2347n im G3588 Fleisch G4561 haben G2192; ich G1473 aber G1161 schone G5339 euch G5216. 29 Dies G5124 aber G1161 sage G5346 ich, Brüder G80: Die G3588 Zeit G2540 ist G1510 gedrängt G4958. Im G3588 /(G3063) Übrigen G3063, dass G2443o auch G2532 die, die G3588 Frauen G1135 haben G2192, seien G1510, als G5613 hätten G2192 sie keine G3361, 30 und G2532 die G3588 Weinenden G2799 als G5613 nicht G3361 Weinende G2799 und G2532 die G3588 sich (G5463) Freuenden G5463 als G5613 sich (G5463) nicht G3361 Freuende G5463 und G2532 die G3588 Kaufenden G59 als G5613 nicht G3361 Besitzende G2722p 31 und G2532 die G3588 die G3588 Welt G2889 Gebrauchenden G5530 als G5613 sie nicht G3361 als (G2710) Eigentum (G2710) Gebrauchende G2710q; denn G1063 die G3588 Gestalt G4976 dieser G5127 Welt G2889 vergeht G3855. 32 Ich will G2309 aber G1161, dass ihr G5209 ohne (G275) Sorge G275 seid G1510. Der G3588 Unverheiratete G22 ist (G3309) um die G3588 Dinge des G3588 Herrn G2962 besorgt G3309, wie G4459 er dem G3588 Herrn G2962 gefalle G700; 33 der G3588 Verheiratete G1060 aber G1161 ist (G3309) um die G3588 Dinge der G3588 Welt G2889 besorgt G3309, wie G4459 er der G3588 Frau G1135 gefalle G700. 34 Es ist ~(G3307) ein Unterschied ~(G3307) zwischen ~(G3307) der G3588 Frau G1135 und G2532 der G3588 Jungfrau G3933. Die G3588 Unverheiratete G22 ist (G3309) um die G3588 Dinge des G3588 Herrn G2962 besorgt G3309r, damit G2443 sie heilig G40 sei G1510 sowohl G2532 am G3588 Leib G4983 als auch G2532 am G3588 Geist G4151; die G3588 Verheiratete G1060 aber G1161 ist (G3309) um die G3588 Dinge der G3588 Welt G2889 besorgt G3309, wie G4459 sie dem G3588 Mann G435 gefalle G700. 35 Dies G5124 aber G1161 sage G3004 ich zu G4314 eurem G5216 eigenen G846 Nutzen G6206 NA /G4851 TR, nicht G3756 um G2443 euch G5213 eine Schlinge G1029 überzuwerfen G1911, sondern G235 zur G4314+G3588 Wohlanständigkeit G2158 und G2532 zu ungeteiltem G563 Anhangen G2145 an dem G3588 Herrn G2962. 36 Wenn G1487 aber G1161 jemand G5100 denkt G3543, er handle (G807) ungeziemend G807 mit G1909 seiner G846 Jungfrau G3933schaft, wenn G1437 ers über G5230 die (G5230) Jahre G5230 der (G5230) Blüte G5230 hinausgeht G1510, und G2532 es muss G3784 so G3779 geschehen G1096, so tue G4160 er, was G3739 er will G2309; er sündigt G264 nicht G3756; sie mögen heiraten G1060. 37 Wer G3739 aber G1161 in G1722 seinem G846 Herzen G2588 feststeht G2476+G1476 und keine G3361 Not G318, sondern G1161 Gewalt G1849 hat G2192 über G4012 seinen G3588 eigenen G2398 Willen G2307 und G2532 dies G5124 in G1722 seinem G2398 Herzen G2588 beschlossen G2919 hat, seine G1438 Jungfrauschaft zu bewahren G5083, der wird wohltun G2573+G4160. 38 Also G5620+G2532, wer G3588 heiratet G6116 NA /G1547 TRt, tut G4160 wohl G2573, und G2532 wer G3588 nicht G3361 heiratet G6116 NA /G1547 TRu, wird besser G2908 tun G4160. 39 Eine Frau G1135 ist gebunden G1210, solange G1909+G3745+G5550 ihr G846 Mann G435 lebt G2198; wenn G1437 aber G1161 der G3588 Mann G435 entschlafen G2837 ist, so ist G1510 sie frei G1658, sich (G1060) zu verheiraten G1060, mit G3739 wem G3739 sie will G2309, nur G3440 im G1722 Herrn G2962. 40 Glückseliger G3107 ist G1510 sie aber G1161, wenn G1437 sie so G3779 bleibt G3306, nach G2596 meiner G1699 Meinung G1106; ich denke G1380 aber G1161, dass auch G2504 ich G2504 Gottes G2316 Geist G4151 habe G2192.

Fußnoten

  1. W. Hurereien.
  2. O. um euch dem Gebet zu widmen.
  3. O. beherrschen.
  4. W. Und eine G5100 Frau, wenn eine.
  5. W. in G1722 der G3588.
  6. W. in G1722 dem G3588.
  7. O. sklavisch gebunden (ein anderes Wort als in V. 27 und 39).
  8. A. l. euch G5209.
  9. Eig. Vorhaut.
  10. W. in der Berufung G2821.
  11. O. Barmherzigkeit empfangen hat.
  12. O. zuverlässig, o. vertrauenswürdig.
  13. D. h. zu bleiben, wie er ist.
  14. O. Drangsal.
  15. O. gedrängt, damit fortan.
  16. O. Behaltende.
  17. O. nicht nach Gutdünken Gebrauchende.
  18. A. l. der Frau gefalle, (34) und er ist (G3307) zerteilt G3307. Und die unverheiratete Frau und die Jungfrau ist um die Dinge des Herrn besorgt.
  19. O. Jungfrau, wenn sie.
  20. A. l. wer seine G1438 Jungfrau G3933 heiratet (o. verheiratet).
  21. O. verheiratet.

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Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

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Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f EU-DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

7.8 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

7.9 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die EU-DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 EU-DSGVO.

8. Weitergabe der Daten an Dritte

Google Analytics

Diese Website benutzt Google Analytics inkl. Werbefunktionen und Berichte nach demografischen Merkmalen und Interesse. Google Analytics ist ein Webanalysedienst der Google Inc. (”Google”). Google Analytics verwendet sog. ”Cookies”, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern, siehe auch https://tools.google.com/dlpage/gaoptout/; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

9. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich sind, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, denen unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c EU-DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d EU-DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Das berechtige Interesse unseres Unternehmens liegt in der Durchführung unserer Geschäftstätigkeit.

10. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden für die Dauer der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine routinemäßige Löschung der Daten, sofern nicht eine Erforderlichkeit für eine Vertragsanbahnung oder die Vertragserfüllung besteht.

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