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2. Mose 122. Mo 12

1 Und der HERR H3068 redete H559:1 zu H413 Mose H4872 und Aaron H175 im Land H776 Ägypten H4714 und sprach H559:1: 2 Dieser H2088 Monat H2320 soll euch der Anfang H7218 der Monate H2320 sein, er H1931 soll euch der erste H7223 sein von den Monaten H2320 des Jahres H8141a. 3 Redet H1696 zu H413 der ganzen H3605 Gemeinde H5712 Israel H3478 und sprecht H559:1: Am Zehnten H6218 dieses H2088 Monats H2320, da nehme H3947 sich jeder H376 ein Lamm H7716b für ein Vaterhaus H1+H1004, ein Lamm H7716 für ein Haus H1004. 4 Und wenn H518 das Haus H1004 nicht H4591 zahlreich H4591 genug (H4591) ist H1961 für ein Lamm H7716, so nehme H3947 er H1931 es und sein Nachbar H7934, der Nächste H7138 an H413 seinem Haus H1004, nach der Zahl H4373 der Seelen H5315; jeden H376 sollt ihr nach (H6310) dem Maß H6310 seines Essens H400 rechnen H3699 auf H5921 das Lamm H7716. 5 Ein Lamm H7716 ohne H8549 Fehl H8549 sollt ihr haben H1961, ein männliches H2145, einjährig H1121+H8141; von H4480 den Schafen H3532 oder von H4480 den Ziegen H5795 sollt ihr es nehmen H3947. 6 Und ihr sollt es in Verwahrung H4931 haben H1961 bis H5704 zum vierzehnten H9608 Tag H3117 dieses H2088 Monats H2320. Und die ganze H3605 Versammlung H6951 der Gemeinde H5712 Israel H3478 soll es schlachten H7819:1 zwischen H996 den zwei Abenden H6153c. 7 Und sie sollen von H4480 dem Blut H1818 nehmen H3947 und es an H5921 die beiden H8147 Pfosten H4201 und an H5921 den Türsturz H4947 tun H5414, an H5921 den Häusern H1004, in denen H834 sie es essen H398. 8 Und sie sollen in dieser H2088 Nacht H3915 das Fleisch H1320 essen H398, gebraten H6748 am Feuer H784, und ungesäuertes H4682 Brot (H4682); mit H5921 bitteren H4844 Kräutern sollen sie es essen H398. 9 Ihr sollt nichts H408 roh H4995 davon H4480 essen H398 und keineswegs *H1311 im Wasser H4325 gekocht H1310, sondern H518+H3588 am Feuer H784 gebraten H6748: seinen Kopf H7218 samt H5921 seinen Beinen ~(H3767)d und samt H5921 seinem Eingeweide H7130. 10 Und ihr sollt nichts H3808 davon H4480 übrig H3498 lassen (H3498) bis H5704 zum Morgen H1242; und was davon H4480 bis H5704 zum Morgen H1242 übrig H3498 bleibt (H3498), sollt ihr mit Feuer H784 verbrennen H8313. 11 Und so H3602 sollt ihr es essen H398: eure Lenden H4975 gegürtet H2296, eure Schuhe H5275 an euren Füßen H7272 und euren Stab H4731 in eurer Hand H3027. Und ihr sollt es essen H398 in Eile H2649. Es H1931 ist das Passah H6453e des HERRN H3068. 12 Und ich werde in dieser H2088 Nacht H3915 durch (H5674) das Land H776 Ägypten H4714 gehen H5674 und alle H3605 Erstgeburt H1060 im Land H776 Ägypten H4714 schlagen H5221 vom Menschen H120 bis H5704 zum Vieh H929, und ich werde Gericht H8201 üben H6213 an allen H3605 Göttern H430 Ägyptens H4714, ich H589, der HERR H3068. 13 Und das Blut H1818 soll euch zum Zeichen H226 sein H1961 an H5921 den Häusern H1004, worin H834+H8033 ihr H859 seid; und sehe H7200 ich das Blut H1818, so werde ich an H5921 euch (H5921) vorübergehen H6452; und es wird keine H3808 Plage H5063 zum Verderben H4889 unter euch sein H1961, wenn ich das Land H776 Ägypten H4714 schlage H5221.

14 Und dieser H2088 Tag H3117 soll euch zum Gedächtnis H2146 sein H1961, und ihr sollt ihn als Fest H2282 dem HERRN H3068 feiern H2287; als ewige H5769 Satzung H2708 bei euren Geschlechtern H1755:1f sollt ihr ihn feiern H2287. 15 Sieben H7651 Tage H3117 sollt ihr Ungesäuertes H4682 essen H398; ja H389, am ersten H7223 Tag H3117 sollt ihr den Sauerteig H7603 aus euren Häusern H1004 wegtun H7673; denn H3588 jeder H3605, der Gesäuertes H2557 isst H398, vom ersten H7223 Tag H3117 bis H5704 zum siebten H7637 Tag H3117, diese Seele H5315 soll ausgerottet H3772 werden aus Israel H3478. 16 Und am ersten H7223 Tag H3117 soll euch eine heilige H6944 Versammlung H4744g und am siebten H7637 Tag H3117 eine heilige H6944 Versammlung H4744 sein H1961; keinerlei H3605+H3808 Arbeit H4399 soll an ihnen getan H6213 werden; nur H389 was H834 von jeder H3605 Seele H5315 gegessen H398 wird, das H1931 allein H905 soll von euch zubereitet H6213 werden. 17 Und so haltet H8104 das Fest der ungesäuerten H4682 Brote (H4682); denn H3588 an ebendiesem H2088+H6106 Tag H3117 habe ich eure Heere H6635 aus dem Land H776 Ägypten H4714 herausgeführt H3318. Und ihr sollt diesen H2088 Tag H3117 halten H8104 bei euren Geschlechtern H1755:1 als ewige H5769 Satzung H2708. 18 Im ersten H7223 Monat, am vierzehnten H9608 Tag H3117 des Monats H2320, am Abend H6153, sollt ihr Ungesäuertes H4682 essen H398 bis H5704 zum einundzwanzigsten H9614 Tag H3117 des Monats H2320, am Abend H6153. 19 Sieben H7651 Tage H3117 soll kein H3808 Sauerteig H7603 in euren Häusern H1004 gefunden H4672 werden; denn H3588 jeder H3605, der Gesäuertes H2557 isst H398, diese H1931 Seele H5315 soll aus der Gemeinde H5712 Israel H3478 ausgerottet H3772 werden, er sei Fremder H1616 oder Einheimischer H249 des Landes H776. 20 Nichts H3605+H3808 Gesäuertes H2557 sollt ihr essen H398; in allen H3605 euren Wohnungen H4186 sollt ihr Ungesäuertes H4682 essen H398.

21 Und Mose H4872 rief H7121 alle H3605 Ältesten H2205 Israels H3478 und sprach H559:1 zu H413 ihnen: Greift H4900 und nehmt H3947 euch Kleinvieh H6629 nach euren Familien H4940, und schlachtet H7819:1 das Passah H6453; 22 und nehmt H3947 ein Büschel H92 Ysop H231 und taucht H2881 es in das Blut H1818, das H834 im Becken H5592 ist, und streicht H5060 von dem Blut H1818, das H834 im Becken H5592 ist, an den Türsturz H4947 und an H413 die beiden H8147 Pfosten H4201; ihr H859 aber, keiner H376+H3808 von euch soll zur Tür H6607 seines Hauses H1004 hinausgehen H3318 bis H5704 zum Morgen H1242. 23 Und der HERR H3068 wird hindurchgehen H5674, um die Ägypter H4713 zu schlagen H5062; und sieht H7200 er das Blut H1818 am H5921 Türsturz H4947 und an H5921 den beiden H8147 Pfosten H4201, so wird der HERR H3068 an H5921 der Tür H6607 vorübergehen H6452 und wird dem Verderber H7843 nicht H3808 erlauben H5414, in H5921 eure Häuser H1004 zu kommen H935, um zu schlagen H5062. 24 Und ihr sollt dieses H2088 Wort H1697 als eine Satzung H2706 für dich und deine Kinder H1121 halten H8104 bis in H5704 Ewigkeit H5769. 25 Und es soll geschehen H1961, wenn H3588 ihr in H413 das Land H776 kommt H935, das H834 der HERR H3068 euch geben H5414 wird, so H834 wie (H834) er geredet H1696 hat, so sollt ihr diesen H2063 Dienst H5656 halten H8104. 26 Und es soll geschehen H1961, wenn H3588 eure Kinder H1121 zu H413 euch sagen H559:1 werden: Was H4100 soll euch dieser H2063 Dienst H5656?, 27 so sollt ihr sagen H559:1: Es H1931 ist ein Passahopfer H2077+H6453 dem HERRN H3068, der H834 an H5921 den Häusern H1004 der Kinder H1121 Israel H3478 in Ägypten H4713 vorüberging H6452, als er die Ägypter H4714 schlug H5062 und unsere Häuser H1004 rettete H5337. – Und das Volk H5971 neigte H6915 sich und betete H7812 an (H7812). 28 Und die Kinder H1121 Israel H3478 gingen H1980 hin (H1980) und taten H6213, wie H834 der HERR H3068 Mose H4872 und Aaron H175 geboten H6680 hatte; so H3651:1 taten H6213 sie.

29 Und es geschah H1961 um Mitternacht H2677+H3915, da schlug H5221 der HERR H3068 alle H3605 Erstgeburt H1060 im Land H776 Ägypten H4714, vom Erstgeborenen H1060 des Pharaos H6547, der auf H5921 seinem Thron H3678 saß H3427, bis H5704 zum Erstgeborenen H1060 des Gefangenen H7628, der H834 im Kerker H953+H1004 war, und alle H3605 Erstgeburt H1060 des Viehs H929. 30 Und der Pharao H6547 stand H6965 in der Nacht H3915 auf (H6965), er H1931 und alle H3605 seine Knechte H5650 und alle H3605 Ägypter H4713, und es entstand H1961 ein großes H1419 Geschrei H6818 in Ägypten H4714; denn H3588 es war kein H369 Haus H1004, worin H834+H8033 nicht H369 ein Toter H4191 war. 31 Und er rief H7121 Mose H4872 und Aaron H175 in der Nacht H3915 und sprach H559:1: Macht H6965 euch auf (H6965), zieht H3318 weg (H3318) aus (H8432) der Mitte H8432 meines Volkes H5971, sowohl H1571 ihr H859 als auch H1571 die Kinder H1121 Israel H3478, und geht H1980 hin (H1980), dient H5647 dem HERRN H3068, wie ihr geredet H1696 habt; 32 auch H1571 euer Kleinvieh H6629 und eure Rinder H1241 nehmt H3947 mit (H3947), so H834 wie (H834) ihr geredet H1696 habt, und geht H1980 hin (H1980) und segnet H1288:1 mich auch H1571! 33 Und die Ägypter H4714 drängten H2388 das Volk H5971, um sie schnell H4116 aus H4480 dem Land H776 ziehen H7971 zu lassen (H7971); denn H3588 sie sagten H559:1: Wir alle H3605 sind des Todes H4191! 34 Und das Volk H5971 trug H5375 seinen Teig H1217, ehe H2962 er gesäuert H2556 war, ihre Backschüsseln H4863 in ihre Kleider H8071h gebunden H6887, auf H5921 ihren Schultern H7926. 35 Und die Kinder H1121 Israel H3478 taten H6213 nach dem Wort H1697 Moses H4872 und forderten H7592 von den Ägyptern H4713 silberne H3701 Geräte H3627 und goldene H2091 Geräte H3627 und Kleider H8071h. 36 Und der HERR H3068 gab H5414 dem Volk H5971 Gnade H2580 in den Augen H5869 der Ägypter H4714, und sie gaben (H7592) ihnen das Geforderte H7592; so beraubten H5337 sie die Ägypter H4714.

37 Und die Kinder H1121 Israel H3478 brachen H5265 auf (H5265) von Raemses H7486 nach Sukkot H5523, etwa 600000 H9915 Mann H1397 zu (H7273) Fuß H7273, die Männer H1397 ohne H905 die kleinen H2945 Kinder H2945. 38 Und auch H1571 viel H7227 Mischvolk H6154:2 zog H5927 mit H854 ihnen H854 herauf (H5927), und Kleinvieh H6629 und Rinder H1241, sehr H3966 viel H3515 Vieh H4735. 39 Und sie backten H644 den Teig H1217, den H834 sie aus Ägypten H4714 gebracht H3318 hatten, zu ungesäuerten H4682 Kuchen H5692i; denn H3588 er war nicht H3808 gesäuert H2556, weil H3588 sie aus (H1644) Ägypten H4714 getrieben H1644 worden waren und sich nicht H3808 hatten aufhalten H4102 können H3201; und sie hatten auch H1571 keine H3808 Wegzehrung H6720 für sich zubereitet H6213. 40 Und die Aufenthaltszeit H4186, die die Kinder H1121 Israel H3478 in Ägypten H4714 gewohnt H3427 haben, ist 430 H9721 Jahre H8141. 41 Und es geschah H1961 am Ende H7093 der 430 H9721 Jahre H8141, und es geschah H1961 an ebendiesem H2088+H6106 Tag H3117, dass alle H3605 Heere H6635 des HERRN H3068 aus dem Land H776 Ägypten H4714 auszogen H3318. 42 Dies H1931 ist eine Nacht H3915, die dem HERRN H3068 zu halten H8107 ist, weil er sie aus dem Land H776 Ägypten H4714 herausführte H3318; ebendiese H1931+H2088 Nacht H3915 gehört dem HERRN H3068, sie ist zu halten H8107 von allen H3605 Kindern H1121 Israel H3478 bei ihren Geschlechtern H1755:1.

43 Und der HERR H3068 redete H559:1 zu H413 Mose H4872 und Aaron H175: Dies H2063 ist die Satzung H2708 des Passahs H6453: Kein H3605+H3808 Fremder H1121+H5236 soll davon essen H398; 44 der Knecht H5650 jedes H3605 Mannes H376 aber, ein für Geld H3701 Erkaufter H4736 – wenn du ihn beschneidest H4135, dann H227 darf er davon essen H398. 45 Ein Beisasse H8453 und ein Tagelöhner H7916 soll nicht H3808 davon essen H398. 46 In einem H259 Haus H1004 soll es gegessen H398 werden; du sollst nichts H3808 von H4480 dem Fleisch H1320 aus H4480 dem Haus H1004 hinausbringen H2351+H3318, und ihr sollt kein H3808 Bein H6106j an ihm zerbrechen H7665. 47 Die ganze H3605 Gemeinde H5712 Israel H3478 soll es feiern H6213k. 48 Und wenn H3588 ein Fremder H1616 bei H854 dir H854 weilt H1481:1 und dem HERRN H3068 das Passah H6453 feiern H6213k will, so werde alles H3605 Männliche H2145 bei ihm beschnitten H4135, und dann H227 komme H7126 er herzu (H7126), es zu feiern H6213; und er soll sein H1961 wie ein Einheimischer H249 des Landes H776. Aber kein H3605+H3808 Unbeschnittener H6189 soll davon essen H398. 49 Ein H259 Gesetz H8451 soll sein H1961 für den Einheimischen H249 und für den Fremden H1616, der in (H8432) eurer Mitte H8432 weilt H1481:1. 50 Und alle H3605 Kinder H1121 Israel H3478 taten H6213, wie H834 der HERR H3068 Mose H4872 und Aaron H175 geboten H6680 hatte; so H3651:1 taten H6213 sie.

51 Und es geschah H1961 an ebendiesem H2088+H6106 Tag H3117, da führte H3318 der HERR H3068 die Kinder H1121 Israel H3478 aus dem Land H776 Ägypten H4714 heraus (H3318) nach H5921 ihren Heeren H6635.

Fußnoten

  1. D. h. des heiligen Jahres, das mit dem ersten Neumond nach der Frühlings-Nachtgleiche anfing; das bürgerliche Jahr begann mit dem ersten Neumond nach der Herbst-Nachtgleiche.
  2. Eig. ein junges Schaf, o. eine junge Ziege.
  3. Wahrsch. die Zeit zwischen Sonnenuntergang und Einbruch der Nacht (vgl. 5. Mose 16,6).
  4. W. Unterschenkeln H3767.
  5. D. i. Vorübergehen (vgl. V. 13).
  6. W. nach euren Geschlechtern (d. h. so viele es sein werden).
  7. Eig. Einberufung, o. Zusammenberufung (so auch später).
  8. Eig. Oberkleider (das Oberkleid bestand meistens aus einem großen viereckigen Stück Stoff, das man in verschiedener Weise umwarf).
  9. D. s. Brotkuchen, die in heißer Asche rasch gebacken werden konnten.
  10. D. h. keinen Knochen.
  11. Eig. tun, o. bereiten (an and. Stellen mit „opfern“ übersetzt).

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  2. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
  3. aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Ab. 3 EU-DSGVO;
  4. für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 EU-DSGVO, soweit das in Abs. 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
  5. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

7.5 Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

7.6 Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

  1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a EU-DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO beruht und
  2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

7.7 Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f EU-DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

7.8 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

7.9 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die EU-DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 EU-DSGVO.

8. Weitergabe der Daten an Dritte

Google Analytics

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9. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich sind, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, denen unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c EU-DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d EU-DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Das berechtige Interesse unseres Unternehmens liegt in der Durchführung unserer Geschäftstätigkeit.

10. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden für die Dauer der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine routinemäßige Löschung der Daten, sofern nicht eine Erforderlichkeit für eine Vertragsanbahnung oder die Vertragserfüllung besteht.

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