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3. Mose 143. Mo 14

1 Und der HERR H3068 redete H1696 zu H413 Mose H4872 und sprach H559:1: 2 Dies H2063 soll das Gesetz H8451 des Aussätzigen H6879 sein H1961 am Tag H3117 seiner Reinigung H2893: Er soll zum H413 Priester H3548 gebracht H935 werden; 3 und der Priester H3548 soll hinausgehen H3318 außerhalb H2351 des Lagers H4264; und besieht H7200 ihn der Priester H3548, und siehe H2009, das Übel H5061 des Aussatzes H6883 an H4480 dem Aussätzigen H6879 ist heil H7495 geworden (H7495), 4 so soll der Priester H3548 gebieten H6680, dass man für den, der zu reinigen H2891 ist, zwei H8147 lebende H2416, reine H2889 Vögel H6833 nehme H3947 und Zedernholz H730+H6086 und Karmesin H8144+H8438:1a und Ysop H231. 5 Und der Priester H3548 soll gebieten H6680, dass H3588 man den einen H259 Vogel H6833 schlachte H7819:1 in H413 ein irdenes H2789 Gefäß H3627 über H5921 lebendigem H2416 Wasser H4325b. 6 Den lebenden H2416 Vogel H6833 soll er nehmen H3947, ihn und das Zedernholz H730+H6086 und das Karmesin H8144+H8438:1 und den Ysop H231, und dieses und den lebenden H2416 Vogel H6833 in das Blut H1818 des Vogels H6833 tauchen H2881, der geschlachtet H7819:1 worden ist über H5921 dem lebendigen H2416 Wasser H4325; 7 und er soll auf H5921 den, der vom H4480 Aussatz H6883 zu reinigen H2891 ist, siebenmal H6471+H7651 sprengen H5137 und ihn für rein H2891 erklären (H2891)c; und den lebenden H2416 Vogel H6833 soll er ins H5921 freie H6440 Feld H7704 fliegen H7971 lassen (H7971). 8 Und der, der zu reinigen H2891 ist, soll seine Kleider H899 waschen H3526 und all H3605 sein Haar H8181 scheren H1548 und sich im Wasser H4325 baden H7364; und er ist (H2891) rein H2891. Und danach H310 darf er ins H413 Lager H4264 kommen H935, aber er soll sieben H7651 Tage H3117 außerhalb H2351 seines Zeltes H168 bleiben H3427. 9 Und es soll geschehen H1961, am siebten H7637 Tag H3117 soll er all H3605 sein Haar H8181 scheren H1548, sein Haupt H7218 und seinen Bart H2206 und seine Augenbrauen H1354+H5869; ja, all H3605 sein Haar H8181 soll er scheren H1548 und seine Kleider H899 waschen H3526 und sein Fleisch H1320 im Wasser H4325 baden H7364; und er ist (H2891) rein H2891.

10 Und am achten H8066 Tag H3117 soll er zwei H8147 Lämmer H3532 nehmen H3947, ohne H8549 Fehl H8549, und ein H259 weibliches H3535 Lamm H3535, einjährig H1323+H8141, ohne H8549 Fehl H8549, und drei H7969 Zehntel H6241 Feinmehl H5560, gemengt H1101 mit Öl H8081, zum Speisopfer H4503, und ein H259 Log H3849 Öl H8081. 11 Und der reinigende H2891 Priester H3548 soll den Mann H376, der zu reinigen H2891 ist, und diese H854 Dinge vor H6440 den HERRN H3068 stellen H5975 an den Eingang H6607 des Zeltes H168 der Zusammenkunft H4150. 12 Und der Priester H3548 nehme H3947 das eine H259 Lamm H3532 und bringe H7126 es zum Schuldopfer H817 dar (H7126) mit dem Log H3849 Öl H8081 und webe H5130 sie als Webopfer H8573 vor H6440 dem HERRN H3068; 13 und er schlachte H7819:1 das Lamm H3532 an dem Ort H4725, wo H834 man das Sündopfer H2403 und das Brandopfer H5930 schlachtet H7819:1, an heiligem H6944 Ort H4725; denn H3588 wie das Sündopfer H2403, so gehört das Schuldopfer H817 dem Priester H3548: Es H1931 ist hochheilig H6944+H6944. 14 Und der Priester H3548 nehme H3947 vom Blut H1818 des Schuldopfers H817, und der Priester H3548 tue H5414 es auf H5921 das rechte H3233 Ohrläppchen H241+H8571 dessen, der zu reinigen H2891 ist, und auf H5921 den Daumen H931 seiner rechten H3233 Hand H3027 und auf H5921 die große H931 Zehe (H931) seines rechten H3233 Fußes H7272. 15 Und der Priester H3548 nehme H3947 von dem Log H3849 Öl H8081 und gieße H3332 es in H5921 seine ~(H3548)d linke H8042 Hand H3709; 16 und der Priester H3548 tauche H2881 seinen rechten H3233 Finger H676 in das Öl H8081, das H834 in H5921 seiner linken H8042 Hand H3709 ist, und sprenge H5137 von H4480 dem Öl H8081 mit seinem Finger H676 siebenmal H6471+H7651 vor H6440 dem HERRN H3068. 17 Und vom Übrigen H3499:1 des Öls H8081, das H834 in H5921 seiner Hand H3709 ist, soll der Priester H3548 auf H5921 das rechte H3233 Ohrläppchen H241+H8571 dessen tun H5414, der zu reinigen H2891 ist, und auf H5921 den Daumen H931 seiner rechten H3233 Hand H3027 und auf H5921 die große H931 Zehe (H931) seines rechten H3233 Fußes H7272, auf H5921 das Blut H1818 des Schuldopfers H817. 18 Und das Übrige H3498 des Öls H8081, das H834 in H5921 der Hand H3709 des Priesters H3548 ist, soll er auf H5921 das Haupt H7218 dessen tun H5414, der zu reinigen H2891 ist; und der Priester H3548 soll Sühnung H3722 für H5921 ihn (H5921) tun (H3722) vor H6440 dem HERRN H3068. 19 Und der Priester H3548 soll das Sündopfer H2403 opfern H6213 und Sühnung H3722 tun (H3722) für H5921 den, der von seiner Unreinheit H2932 zu reinigen H2891 ist; und danach H310 soll er das Brandopfer H5930 schlachten H7819:1. 20 Und der Priester H3548 soll das Brandopfer H5930 und das Speisopfer H4503 auf dem Altar H4196 opfern H5927. Und so tue (H3722) der Priester H3548 Sühnung H3722 für H5921 ihn; und er ist (H2891) rein H2891.

21 Und wenn H518 er H1931 arm H1800 ist und seine Hand H3027 es nicht H369 aufbringen H5381 kann (H5381), so soll er ein H259 Lamm H3532 als Schuldopfer H817 nehmen H3947 zum Webopfer H8573, um Sühnung H3722 für H5921 ihn (H5921) zu tun (H3722), und ein H259 Zehntel H6241 Feinmehl H5560, gemengt H1101 mit Öl H8081, zum Speisopfer H4503, und ein Log H3849 Öl H8081 22 und zwei H8147 Turteltauben H8449 oder H176 zwei H8147 junge H1121 Tauben H3123, die H834 seine Hand H3027 aufbringen H5381 kann (H5381); und die eine H259 soll ein Sündopfer H2403 und die andere H259 ein Brandopfer H5930 sein H1961. 23 Und er soll sie am achten H8066 Tag H3117 seiner Reinigung H2893 zum H413 Priester H3548 bringen H935 an H413 den Eingang H6607 des Zeltes H168 der Zusammenkunft H4150 vor H6440 den HERRN H3068. 24 Und der Priester H3548 nehme H3947 das Lamm H3532 des Schuldopfers H817 und das Log H3849 Öl H8081, und der Priester H3548 webe H5130 sie als Webopfer H8573 vor H6440 dem HERRN H3068. 25 Und er schlachte H7819:1 das Lamm H3532 des Schuldopfers H817; und der Priester H3548 nehme H3947 vom Blut H1818 des Schuldopfers H817 und tue H5414 es auf H5921 das rechte H3233 Ohrläppchen H241+H8571 dessen, der zu reinigen H2891 ist, und auf H5921 den Daumen H931 seiner rechten H3233 Hand H3027 und auf H5921 die große H931 Zehe (H931) seines rechten H3233 Fußes H7272. 26 Und der Priester H3548 gieße H3332 von H4480 dem Öl H8081 in H5921 seine ~(H3548)d linke H8042 Hand H3709; 27 und der Priester H3548 sprenge H5137 mit seinem rechten H3233 Finger H676 von H4480 dem Öl H8081, das H834 in H5921 seiner linken H8042 Hand H3709 ist, siebenmal H6471+H7651 vor H6440 dem HERRN H3068. 28 Und der Priester H3548 tue H5414 von H4480 dem Öl H8081, das H834 in H5921 seiner Hand H3709 ist, auf H5921 das rechte H3233 Ohrläppchen H241+H8571 dessen, der zu reinigen H2891 ist, und auf H5921 den Daumen H931 seiner rechten H3233 Hand H3027 und auf H5921 die große H931 Zehe (H931) seines rechten H3233 Fußes H7272, auf H5921 die Stelle H4725 des Blutes H1818 des Schuldopfers H817. 29 Und das Übrige H3498 des Öls H8081, das H834 in H5921 der Hand H3709 des Priesters H3548 ist, soll er auf H5921 das Haupt H7218 dessen tun H5414, der zu reinigen H2891 ist, um Sühnung H3722 für H5921 ihn (H5921) zu tun (H3722) vor H6440 dem HERRN H3068. 30 Und er soll die eine H259 von H4480 den Turteltauben H8449 oder H176 von H4480 den jungen H1121 Tauben H3123 opfern H6213, von dem, was H834 seine Hand H3027 aufbringen H5381 kann (H5381) 31 das, was H834 seine Hand H3027 aufbringen H5381 kann (H5381): die eine H259 als Sündopfer H2403 und die andere H259 als Brandopfer H5930, mit H5921 dem Speisopfer H4503. Und so tue (H3722) der Priester H3548 Sühnung H3722 vor H6440 dem HERRN H3068 für H5921 den, der zu reinigen H2891 ist.

32 Das H2063 ist das Gesetz H8451 für den, an dem H834 das Übel H5061 des Aussatzes H6883 ist, dessen H834 Hand H3027 bei seiner Reinigung H2893 nicht H3808 aufbringen H5381 kann (H5381), was vorgeschrieben ist.

33 Und der HERR H3068 redete H1696 zu H413 Mose H4872 und zu H413 Aaron H175 und sprach H559:1: 34 Wenn H3588 ihr in H413 das Land H776 Kanaan H3667 kommt H935, das H834 ich H589 euch zum Eigentum H272 gebe H5414, und ich ein Aussatzübel H5061+H6883 an ein Haus H1004 setze H5414 im Land H776 eures Eigentums H272, 35 so soll der, dem H834 das Haus H1004 gehört, kommen H935 und es dem Priester H3548 melden H5046 und sprechen H559:1: Es sieht H7200 mir aus wie ein Übel H5061 am Haus H1004. 36 Und der Priester H3548 soll gebieten H6680, dass man das Haus H1004 ausräume H6437, ehe H2962 der Priester H3548 hineingeht H935, um das Übel H5061 zu besehen H7200, damit nicht H3808 alles H3605, was H834 im Haus H1004 ist, unrein H2930 werde (H2930); und danach H834+H3651:1 soll der Priester H3548 hineingehen H935, um das Haus H1004 zu besehen H7200. 37 Und besieht H7200 er das Übel H5061, und siehe H2009, das Übel H5061 ist an den Wänden H7023 des Hauses H1004, grünliche H3422 oder H176 rötliche H125 Vertiefungen H8258, und sie erscheinen H4758 tiefer H8217 als H4480 die Wand H7023, 38 so soll der Priester H3548 aus H4480 dem Haus H1004 hinaus (H3318) an H413 den Eingang H6607 des Hauses H1004 gehen H3318 und das Haus H1004 sieben H7651 Tage H3117 verschließen H5462. 39 Und der Priester H3548 soll am siebten H7637 Tag H3117 wiederkommen H7725; und besieht H7200 er es, und siehe H2009, das Übel H5061 hat an den Wänden H7023 des Hauses H1004 um (H6581) sich (H6581) gegriffen H6581, 40 so soll der Priester H3548 gebieten H6680, dass H3588 man die Steine H68, an denen das Übel H5061 ist, herausreiße H2502 und sie hinauswerfe H7993 außerhalb H2351 der Stadt H5892:1 an H413 einen unreinen H2931 Ort H4725. 41 Und das Haus H1004 soll man innen H1004 ringsum H5439 abkratzen H7106 und den Lehm H6083, den H834 man abgekratzt H7096 hat, hinausschütten H8210 außerhalb H413+H2351 der Stadt H5892:1 an H413 einen unreinen H2931 Ort H4725. 42 Und man soll andere H312 Steine H68 nehmen H3947 und sie anstelle H413+H8478 der Steine H68 einsetzen H935, und man soll anderen H312 Lehm H6083 nehmen H3947 und das Haus H1004 bewerfen H2902. 43 Und wenn H518 das Übel H5061 nach H310 dem Ausreißen H2502 der Steine H68 und nach H310 dem Abkratzen H7096 des Hauses H1004 und nach H310 dem Bewerfen H2902 wiederkehrt H7725 und am Haus H1004 ausbricht H6524:1, 44 so soll der Priester H3548 kommen H935; und besieht H7200 er es, und siehe H2009, das Übel H5061 hat am Haus H1004 um (H6581) sich (H6581) gegriffen H6581, so ist es H1931 ein fressender H3992 Aussatz H6883 am Haus H1004: Es H1931 ist unrein H2931. 45 Und man soll das Haus H1004 niederreißen H5422, seine Steine H68 und sein Holz H6086 und allen H3605 Lehm H6083 des Hauses H1004, und es hinausschaffen H3318 außerhalb H413+H2351 der Stadt H5892:1 an H413 einen unreinen H2931 Ort H4725. 46 Und wer in H413 das Haus H1004 hineingeht H935, solange H3117 es verschlossen H5462 ist, wird unrein H2930 sein (H2930) bis H5704 zum Abend H6153; 47 und wer in dem Haus H1004 schläft H7901, soll seine Kleider H899 waschen H3526; und wer in dem Haus H1004 isst H398, soll seine Kleider H899 waschen H3526. 48 Wenn H518 aber der Priester H3548 hineingeht H935 und es besieht H7200, und siehe H2009, das Übel H5061 hat am Haus H1004 nicht H3808 um (H6581) sich (H6581) gegriffen H6581 nach H310 dem Bewerfen H2902 des Hauses H1004, so soll der Priester H3548 das Haus H1004 für rein H2891 erklären (H2891); denn H3588 das Übel H5061 ist heil H7495 geworden (H7495).

49 Und er soll zur Entsündigung H2398 des Hauses H1004 zwei H8147 Vögel H6833 nehmen H3947 und Zedernholz H730+H6086 und Karmesin H8144+H8438:1 und Ysop H231; 50 und er schlachte H7819:1 den einen H259 Vogel H6833 in H413 ein irdenes H2789 Gefäß H3627 über H5921 lebendigem H2416 Wasser H4325; 51 und er nehme H3947 das Zedernholz H730+H6086 und den Ysop H231 und das Karmesin H8144+H8438:1 und den lebenden H2416 Vogel H6833 und tauche H2881 sie in das Blut H1818 des geschlachteten H7819:1 Vogels H6833 und in das lebendige H2416 Wasser H4325 und besprenge H5137 das Haus H1004 siebenmal H6471+H7651; 52 und er entsündige H2398 das Haus H1004 mit dem Blut H1818 des Vogels H6833 und mit dem lebendigen H2416 Wasser H4325 und mit dem lebenden H2416 Vogel H6833 und mit dem Zedernholz H730+H6086 und mit dem Ysop H231 und mit dem Karmesin H8144+H8438:1; 53 und den lebenden H2416 Vogel H6833 soll er ins H413 freie H6440 Feld H7704 fliegen H7971 lassen (H7971) außerhalb H413+H2351 der Stadt H5892:1. Und so tue (H3722) er Sühnung H3722 für H5921 das Haus H1004; und es wird rein H2891 sein (H2891).

54 Das H2063 ist das Gesetz H8451 für alles H3605 Übel H5061 des Aussatzes H6883 und für den Schorf H5424 55 und für den Aussatz H6883 der Kleider H899 und der Häuser H1004 56 und für die Erhöhung H7613 und für den Ausschlag H5597 und für den Flecken H934; 57 um zu belehren H3384, wann H3117 für unrein H2931 und wann H3117 für rein H2889 zu erklären ist: Das H2063 ist das Gesetz H8451 des Aussatzes H6883.

Fußnoten

  1. D. h. mit dieser Farbe eingefärbtes Material (so auch später).
  2. D. i. nicht aus einer Zisterne geschöpftes Wasser, sondern Quellwasser (so a. sp.).
  3. O. ihn reinigen.
  4. W. des Priesters H3548.

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  5. Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  6. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 EU-DSGVO erhoben.

7.4.2. Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 EU-DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

7.4.3. Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

  1. zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
  2. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
  3. aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Ab. 3 EU-DSGVO;
  4. für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 EU-DSGVO, soweit das in Abs. 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
  5. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

7.5 Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

7.6 Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

  1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a EU-DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO beruht und
  2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

7.7 Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f EU-DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

7.8 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

7.9 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die EU-DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 EU-DSGVO.

8. Weitergabe der Daten an Dritte

Google Analytics

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9. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich sind, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, denen unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c EU-DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d EU-DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Das berechtige Interesse unseres Unternehmens liegt in der Durchführung unserer Geschäftstätigkeit.

10. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden für die Dauer der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine routinemäßige Löschung der Daten, sofern nicht eine Erforderlichkeit für eine Vertragsanbahnung oder die Vertragserfüllung besteht.

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